Marktentwicklung
Die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften variieren kurzfristig von Jahr zu Jahr und von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Kurzzeitentwicklung 2012–2022
Einnahmen aus der Verwertung von Rechten in CHF
Jahr | ProLitteris | SSA | SUISA** | SUISSIMAGE | SWISSPERFORM |
---|---|---|---|---|---|
2012 | 32'200'000 | 19'896'000 | 131'722'000 | 56'510'000 | 43'890'000 |
2013 | 33'470'000 | 21'024'112 | 135'722’000 | 60'644'000 | 47'557'034 |
2014 | 34'170'000 | 21'333'430 | 141'319’000 | 62'800'000 | 48'688'685 |
2015 | 31'059'919* | 22'734'527 | 142'680’732 | 66'848'931 | 51'550'157 |
2016 | 32'147'178 | 22'942'707 | 147'129’561 | 71'686'997 | 54'842'727 |
2017 | 34'933'115 | 22'876'045 | 150'039’912 | 80’702’423 | 60'257'825 |
2018 | 35'996'794 | 23'310'785 | 153’777’618 | 93'034'451 | 58'042'378 |
2019 | 35'598'036 | 25'259'783 | 160'878’900 | 79'254'918 | 58'323'980 |
2020 | 34'447'969 | 23'884'132 | 144'010'536 | 79'412'153 | 59'174'858 |
2021 | 34'191'374 | 20'841'775 | 149'550'200 | 84'520'077 | 62'321'791 |
2022 | 34'780'452 | 28'983'816 | 180'452'099 | 85'509'273 | 61'245'968 |
* Der Rückgang der Einnahmen zwischen im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 geht auf eine Änderung der Rechnungslegungsregeln zurück (erstmaliger Abzug der Vermittlungsgeschäfte in der Höhe von CHF 1‘565‘525) und auf eine Anpassung der Frist zur Auflösung der Rückstellungen von nicht verteilbaren Entschädigungen (neu nach fünf statt drei Jahren; Ertragseinbusse im Jahr 2015 von rund CHF 2 Mio.).
** Ab 2018 sind die konsolidierten Einnahmen der SUISA Gruppe aufgeführt. Hierzu gehören die Genossenschaft SUISA und die SUISA Digital Licensing AG.
Wenn die Gesamteinnahmen über einen längeren Zeitraum besehen – in den letzten 37 Jahren – in sehr ähnlicher Form wie das Bruttoinlandprodukt pro Einwohner, zugenommen haben, so beruht dies im Wesentlichen auf folgenden Faktoren:
- Es entstanden neue Gesellschaften für zusätzliche Repertoires und Berechtigte, deren Rechte neu kollektiv verwertet wurden: so erhielten 1982 ProLitteris und SUISSIMAGE erstmals eine Verwertungsbewilligung, 1992 die SSA und 1993 SWISSPERFORM.
- Die Kollektivverwertung wurde durch den Gesetzgeber bewusst ausgebaut: Gesetzesänderungen (1982, 1993, 2008, 2020) führten dazu, dass bestimmte Nutzungen von geschützten Werken neu über die Verwertungsgesellschaften abgegolten werden (Weitersenderechte, Entschädigung für das private Kopieren, Fotokopieren in Betrieben, Vermietentschädigung, etc.).
- Eine neue Nutzungsform entsteht. So führte etwa der Technologiewandel zum Fernsehen auf dem Handy. Diese neue Nutzung wird durch einen entsprechenden Tarif lizenziert und damit möglich gemacht. Beispiele dafür sind auch der virtual Personal Video Recorder (vPVR) sowie vermietete Set-Top-Boxen mit Aufnahmefunktion für digitales Fernsehen. Weiter führten die betriebsinternen Nutzungen in digitaler Form zu den sogenannten Netzwerktarifen (GT 9).
- Eine bestehende Nutzung nimmt zu und entsprechend steigen die Einnahmen aus dem Tarif. Werden zum Beispiel mehr Konzerte veranstaltet, so steigen die Umsätze im Konzerttarif K der SUISA.
Je mehr geschützte Musik, Filme, Literatur, Bilder, etc. also genutzt werden, umso höher sind folgerichtig die Einnahmen zugunsten der Urheber. Dies entspricht im Übrigen den Grundsätzen aller internationalen Abkommen im Urheber- und Leistungsschutzrecht. Gerade durch das Internet und die Mobiltelefonie sind zahlreiche neue Nutzungsformen entstanden.
Fazit
Als Folge zunehmender Massennutzungen hat in den letzten Jahrzehnten eine Verlagerung weg von individueller Verwertung durch die Berechtigten selbst hin zur Kollektivverwertung stattgefunden.
Ziel der Verwertungsgesellschaften ist es, den Nutzern einen unkomplizierten Rechteerwerb zu ermöglichen und auf diese Weise den Urhebern und andern Rechteinhabern ein angemessenes Entgelt für die Nutzung ihrer Werke zu sichern. Urheberrecht schafft Kultur.