Geldflüsse

Geldfluss in Gemeinsamen Tarifen

In einem Gemeinsamen Tarif übernimmt eine Verwertungsgesellschaft das Inkasso für alle beteiligten Gesellschaften beziehungsweise für alle Berechtigten. So wird im Sinne eines One-Stop-Shops der administrative Aufwand für die Nutzer erheblich reduziert. Die mit dem Inkasso beauftragte Gesellschaft zieht von den Einnahmen eine Aufwandentschädigung ab. Anschliessend wird die effektive Verteilsumme nach einem vereinbarten Schlüssel an die beteiligten Gesellschaften überwiesen. Jede Gesellschaft macht auf ihrem Anteil Abzüge zur Finanzierung ihrer Kultur- und Für-/Vorsorge-Stiftungen und ihrer Verwaltungskosten. Anschliessend erfolgt die Verteilung an die Rechtsinhaber.

Geldfluss in repertoirespezifischen Tarifen

Bei einem Einzeltarif entfällt die Grobverteilung zwischen den Gesellschaften. Nach Deckung ihres Aufwands und dem Abzug für Kultur- und Für-/Vorsorge verteilt die Gesellschaft ihre Einnahmen an die berechtigten Rechtsinhaber, gestützt auf ihr Verteilungsreglement.

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«SUISA, ihr macht einen super Job. Macht weiter so. Wir bleiben bei euch, wir bleiben euch treu, solange ihr uns die Kohle überweist.»