Reglemente
Die Verteilung der Gelder erfolgt aufgrund von Verteilreglementen; diese werden von den Mitgliedern der Verwertungsgesellschaften aufgestellt und vom Institut für Geistiges Eigentum geprüft und genehmigt (Art. 48, Abs. 1 URG). In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Verwertungsgesellschaften entweder genossenschaftlich oder als Vereine organisiert sind und ihre Mitglieder es sind, die über die Geschicke ihrer Verwertungsgesellschaften zu entscheiden haben. In der Tat sind es nämlich die Berechtigten selbst, welche über die Verteilungsregeln bestimmen, dabei sind sie immer dem Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtet (Art. 45, Abs. 2 URG).
Wurde das Verteilreglement vom IGE einmal genehmigt, so kann dieser Entscheid immer noch innert der gesetzlich vorgesehenen Frist angefochten werden. Auch danach prüft das IGE allfällige Aufsichtsbeschwerden und erlässt im Bedarfsfall Weisungen zur Korrektur.
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