Tarife

Das Gesetz verpflichtet die Verwertungsgesellschaften, für die von ihnen geforderten Vergütungen Tarife auszustellen. Die Nutzer sollen dabei sämtliche Rechte an einer einzigen Stelle erwerben können, weshalb das Gesetz die Verwertungsgesellschaften zu Gemeinsamen Tarifen und zum Bezeichnen einer geschäftsführenden Inkassostelle verpflichtet. Die Tarife sind mit den Nutzerverbänden zu verhandeln und müssen durch die paritätisch zusammengesetzte Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt werden.

Nicole Seiler

«Ich bin Mitglied der SSA, seit ich angefangen habe, eigene Werke zu schaffen. Ich schätze den juristischen Rat und die Kompetenz der SSA im Bereich Urheberrecht sehr.»