Verwaltungskosten

Als Verwaltungskosten gilt der Abzug, den die Gesellschaften ihren Mitgliedern auf den Einnahmen aus den von ihnen verwalteten Rechten berechnen. Diese Kosten werden von den Berechtigten allein getragen, nicht von den Nutzern. Von 100 Franken einbezahlter Lizenzvergütung erhält das Mitglied beispielsweise bei 15% Kostenabzug 85 Franken ausbezahlt.

Der effektive Verwaltungsaufwand der Gesellschaften kann höher sein als der Kostenabzug zulasten der Mitglieder. Er wird jedoch teilweise gedeckt durch Nebeneinnahmen, z.B. aus Geldanlagen, so dass den Mitgliedern nicht der gesamte Aufwand belastet werden muss.

Der Verwaltungskostenabzug drückt aus, welcher Anteil von den Tarifeinnahmen den Berechtigten zur Deckung der Verwaltungskosten in Abzug gebracht wird; es handelt sich um die verteiltechnische Sichtweise.

Demgegenüber stellt der Bruttokostensatz unter betriebswirtschaftlichen Aspekten und ohne jegliche Verrechnung das Total der Bruttoaufwendungen den gesamten Bruttoerträgen gegenüber.

Die Höhe des Verwaltungsaufwands hängt unter anderem davon ab, wie viele Tarife, Kunden und Mitglieder eine Gesellschaft verwaltet und wie viele Mitarbeitende sie dafür benötigt. Die Schweizerischen Gesellschaften müssen für ein mehrsprachiges und kleines Gebiet einen verhältnismässig hohen Aufwand betreiben. Dennoch sind ihre Verwaltungskosten seit Jahren im Sinken begriffen. Sie betragen gegenwärtig: 

Verwaltungskosten 2022/2021

Gesellschaft Einnahmen (Mio. CHF) 2022/2021 Anzahl Mitglieder 2022/2021 Verwaltungs-kostenabzug 2022/2021 Bruttokostensatz 2022/2021 Vollzeitstellen 2022/2021
ProLitteris 36,5 / 35,9 15'500 / 15'784 17,0% / 13,7% 16,5% / 16,9% 19,6 / 20,1
SSA 28,9 / 20,8 3'808 / 3'608 10,41% / 11,96% 12,22% / 14,76% 18,15 / 17,1
SUISA (Gruppe) 190,1 / 159,0 41'263 / 41'286 10,97% / 10,92% 24,6% / 19,3% 185,5 / 186,1
SUISSIMAGE 85,5 / 84,5 4'309 / 4'172 3,81% / 3,09% 3,76% / 3,85% 25,0 / 25,1
SWISSPERFORM 61,2 / 62,3 23'304 / 21'676 9,29% / 8,43% 13,00% / 12,19% 26,9 / 25,6