Beispiel
Viele Bezugsberechtigte beim Gemeinsamen Tarif 1 (GT 1)
In Kabelnetzen werden geschützte Werke und Leistungen aller Verwertungsgesellschaften verbreitet. Die Vergütung ist deshalb in einem Gemeinsamen Tarif geregelt. Am GT 1 sind alle fünf Verwertungsgesellschaften beteiligt, und alle zahlen ihren Rechtsinhabern Geld aus. Das Inkasso bei den Kabelnetzen besorgt die SUISSIMAGE. Sie erhält dafür eine Aufwandvergütung von 2%. Von der effektiven Verteilsumme erhalten:
- ProLitteris 7,03%
- SSA 3,28%
- SUISA 17,25%
- SUISSIMAGE 47,44%
- SWISSPERFORM 25%
Von ihrer Verteilsumme deckt nun jede Gesellschaft die eigenen Kosten für den Verteilaufwand und zieht einen Anteil ab für Kultur- und Vorsorgeeinrichtungen. Anschliessend werden die Gelder an die berechtigten Mitglieder verteilt.