Beispiel

Viele Bezugsberechtigte beim Gemeinsamen Tarif 1 (GT 1)

In Kabelnetzen werden geschützte Werke und Leistungen aller Verwertungsgesellschaften verbreitet. Die Vergütung ist deshalb in einem Gemeinsamen Tarif geregelt. Am GT 1 sind alle fünf Verwertungsgesellschaften beteiligt, und alle zahlen ihren Rechtsinhabern Geld aus. Das Inkasso bei den Kabelnetzen besorgt die SUISSIMAGE. Sie erhält dafür eine Aufwandvergütung von 2%. Von der effektiven Verteilsumme erhalten:

  • ProLitteris 7,03%
  • SSA 3,28%
  • SUISA 17,25%
  • SUISSIMAGE 47,44%
  • SWISSPERFORM 25%

Von ihrer Verteilsumme deckt nun jede Gesellschaft die eigenen Kosten für den Verteilaufwand und zieht einen Anteil ab für Kultur- und Vorsorgeeinrichtungen. Anschliessend werden die Gelder an die berechtigten Mitglieder verteilt.

Adrian Frutiger

«Ich könnte das, was ich gerne mache, ohne die SUISA nicht machen. Denn von der Produzentenseite her wird für die Musik nicht viel bezahlt. Die Verwertung macht deshalb einen grossen Anteil meiner Einkünfte aus.»