Unterstützung

Unterstützung von Kultur-, Vorsorge- und Sozialprojekten und Solidarität der Kunstschaffenden

Die kulturellen und sozialen Aktivitäten der Verwertungsgesellschaften erfolgen im Allgemeinen über Fonds oder Stiftungen, die zu diesem Zweck gegründet wurden. Es sind also die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften, die die Stossrichtungen in kultureller und sozialer Hinsicht weisen. Sie haben unabhängige Strukturen geschaffen, die Entscheidungen, welche Kulturprojekte zu fördern sind, ermöglichen. Die sozialen Unterstützungsleistungen sind reglementarisch festgelegt oder werden von Fall zu Fall entschieden. Einige Vorsorgestiftungen sehen zum Beispiel ab einem gewissen Alter Rentenzahlungen vor. Diese werden entweder auf der Grundlage der erfolgreichsten Jahre gemessen an den Urheberrechtsentschädigungen oder entsprechend den Gesamteinkünften der Künstlerinnen und Künstler berechnet. Diese Praxis ist im Prinzip viel grosszügiger als diejenige des herkömmlichen Systems mit erster und zweiter Säule. Auch die Verleger oder Filmproduzentinnen können finanzielle Beiträge für ihre eigenen Vorsorgeinstitutionen erhalten. Weiter sehen die Verwertungsgesellschaften ein besonderes Hilfssystem für Autorinnen und Künstler vor, die in finanzielle Not geraten.

Die Generalversammlungen der Verwertungsgesellschaften haben ihre Zustimmung zur Verwendung eines Teils der Erlöse zur Förderung kultureller und sozialer Aktivitäten erteilt (Art. 48 Abs. 2 URG).


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«SUISA, ihr macht einen super Job. Macht weiter so. Wir bleiben bei euch, wir bleiben euch treu, solange ihr uns die Kohle überweist.»