In der Schweiz engagieren sich die ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM dafür, dass die Kulturschaffenden für die Nutzung ihrer Werke fair entschädigt werden. Die fünf Gesellschaften handeln die Urheberrechtstarife mit Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und Sendeanstalten aus,...
Auf Musikhandys dürfen vorerst noch keine Urheberrechts- entschädigungen erhoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen von der Eidgenössischen Schiedskommission festgelegten Tarif wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Die Verwertungsgesellschaften bedauern diesen Entscheid, der die...
«Ich bin froh über eine starke Verwertungsgesellschaft, die für meine Rechte einsteht und mich somit indirekt in meiner Ausübung als Schauspieler unterstützt.»