7. Sitzung des AGUR12

Anlässlich ihrer Sitzung vom 11. Juni 2013 befasste sich die AGUR12 mit einer Reihe von Einzelfragen.

Wie die Lektüre des offiziellen Berichts deutlich macht, wurden unter dieser allgemeinen Tagesordnung zahlreiche wichtige Fragen erörtert.

Es wäre müssig, jeden unterbreiteten Vorschlag an dieser Stelle zusammenzufassen. Viele davon beziehen sich auf die zentrale Frage: Was ist der richtige Weg, um eine angemessene Vergütung der Autoren und Künstler in der Internet-Ära zu gewährleisten?

Es wurde jedoch auch diskutiert, wie man mit weniger gravierenden Verletzungen des Urheberrechts umgehen soll.  Dabei geht es vor allem darum, wie die Verhältnismässigkeit gewahrt wird. Man muss zugestehen: für viele User ist illegales Verhalten zur Norm geworden. Wenn nun stärker gegen die gewerbsmässige Piraterie vorgegangen werden soll, wie geht man dann mit der Masse von Individuen, die ohne Bereicherungsabsicht, in Übereinstimmung mit den geltenden Denken, jedoch ausserhalb des Gesetzes agieren? Wäre es nicht besser, das Gesetz an die gesellschaftliche Veränderung anzupassen, und im gleichen Zug einen gerechten Ausgleich für die Urheber zu schaffen?

Während der siebten Sitzung haben wir darum versucht zu zeigen, dass die kollektive Rechteverwaltung eine Rolle zu spielen hat: um eine angemessene Vergütung der kreativen Arbeit zu gewährleisten; um eine Situation zu normalisieren, wo die allgemeine Praxis dem geltende Recht widerspricht; und auch um den Erwerb der Rechte für die Anbieter von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu erleichtern. Wir haben dabei eine überraschende Entdeckung gemacht: Allzu oft wird vergessen, dass die Verwertungsgesellschaften von den Rechteinhabern geschaffene Organisationen sind und darum auch den Zweck haben, die Rechteinhaber zu verteidigen. Die Rolle dieser Organisationen wird dann leicht akzeptiert, wenn eine individuelle Rechtewahrnehmung unmöglich ist, oder wenn sie nicht wünschenswert ist, weil es die rechtliche Situation der Nutzerseite erschweren würde. Aber viele Teilnehmer AGUR12 sind sich nicht bewusst, dass ein Autor ein Interesse daran hat, dass seine Rechte von einer Organisation wahrgenommen werden, deren Aufgabe es ist, diese zu verteidigen. Von einer Organisation auch, in der ein Mitbestimmungs- und  Wahlrecht hat. Und nicht von einem Unternehmen, das die Rechte erworben hat, um seine eigenen wirtschaftlichen Interessen zu verteidigen. Es liegt an uns, bei den nächsten Sitzungen an diesen Umstand zu erinnern.

Philippe Saire

«Die SSA setzt sich sehr sorgfältig mit den Schaffensbedingungen der Urheber auseinander und sieht sogar Bedürfnisse voraus, die den Urhebern bei der Durchsetzung ihrer Rechte entstehen können.»