Verwertungsgesellschaften

Weshalb braucht es Verwertungsgesellschaften?

Im Zeitalter von Massennutzungen bringen Verwertungsgesellschaften Kulturschaffende und Nutzer von Werken zusammen. Verwertungsgesellschaften wirken als Bindeglied: sie bündeln die Rechte und erleichtern damit für die Nutzer den Rechteerwerb. Umgekehrt garantieren sie den Kulturschaffenden, dass diese für die Nutzung ihrer Werke entschädigt werden.

Weshalb braucht es in der kleinen Schweiz fünf Gesellschaften?

Das Urheberrechtsgesetz sieht als Regel vor, dass der Bund pro Werkkategorie und für die verwandten Schutzrechte je einer Verwertungsgesellschaft eine Verwertungsbewilligung erteilt. So hat heute die SUISA eine solche Bewilligung für die Urheberrechte an Musik, die ProLitteris für Literatur und bildende Kunst, die SSA für dramatische Werke, SUISSIMAGE für audiovisuelle Werke und SWISSPERFORM für sämtliche verwandten Schutzrechte.

Weshalb soll denn der Staat solche Verwertungsgesellschaften führen?

Bei den Verwertungsgesellschaften handelt es sich nicht um staatliche Organisationen, sondern um private Genossenschaften (ProLitteris, SSA, SUISA und SUISSIMAGE) bzw. um einen Verein (SWISSPERFORM). Verwertungsgesellschaften sind Selbsthilfeorganisationen der Kulturschaffenden. Sie benötigen für ihre Tätigkeit jedoch eine Bewilligung des Bundes und unterstehen zudem der Aufsicht des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE).

Für wen sind Verwertungsgesellschaften da?

Jene, die Rechte an Werken oder Darbietungen nutzen wollen, können diese Rechte gebündelt bei den Verwertungsgesellschaften erwerben. Auf der andern Seite erhalten die von den Verwertungsgesellschaften vertretenen Kulturschaffenden dafür eine Entschädigung. Verwertungsgesellschaften sind damit eine Bindeglied zwischen Kulturschaffenden und Nutzern und tragen zur kulturellen Vielfalt und Prosperität bei.

Kann ich mich an den Preisüberwacher wenden, wenn ich mit einem Tarif nicht einverstanden bin?

Die Verwertungsgesellschaften sind nicht frei in der Tarifgestaltung, denn die Tarife müssen durch eine paritätisch zusammengesetzte Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) genehmigt werden. Die Schiedskommission muss vor ihrem Entscheid auch eine Stellungnahme des Preisüberwachers einholen. In dieser Phase prüft der Preisüberwacher also den Tarif. Ist der Tarif dagegen einmal rechtskräftig genehmigt, so gilt er für alle Nutzer und ist auch für die Gerichte verbindlich.

Bei den Verwertungsgesellschaften profitieren ohnehin nur die grossen, bekannten Künstler. Ist doch so?

Auf den Bekanntheitsgrad des Künstlers kommt es beim Verteilen der Entschädigungen nicht an, wohl aber spielt der Erfolg eines Werkes oder einer Darbietung eine Rolle, denn die Verteilung hat von Gesetzes wegen möglichst „nach Massgabe des Ertrags der einzelnen Werke und Darbietungen“ zu erfolgen. Wenn also ein Werk häufig gesendet, aufgeführt oder vervielfältigt wird, erhalten seine Autoren die der Nutzung entsprechenden Tantiemen. Neben dieser Individualverteilung kommen 10% der Gesamteinnahmen allen Berechtigten zu; sie werden für Zwecke der Sozialvorsorge und der Kulturförderung verwendet.

Wie können Kulturschaffende Einfluss auf die Verwertungsgesellschaften nehmen und Kontrolle ausüben?

Die vier Urheberrechtsgesellschaften sind als Genossenschaften organisiert, SWISSPERFORM als Verein. Das höchste Organ dieser Gesellschaften ist also die Generalversammlung, beziehungsweise die Delegiertenversammlung. Eine garantierte Mitbestimmung ist Voraussetzung für eine Verwertungsbewilligung. Hinzu kommt die institutionalisierte Aufsicht durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum.

Warum zahlen die Verwertungsgesellschaften ihren Chefs derart fürstliche Gehälter – und dies erst noch auf Kosten der Konsumenten?

Die Verwaltungskosten, dazu gehören auch die Löhne, werden ausschliesslich von den Mitgliedern getragen. Ihnen wird von den auszubezahlenden Tantiemen ein Prozentsatz zur Deckung des Aufwands abgezogen. Die Gehälter der Geschäftsleitung werden jährlich von den Vorständen festgelegt und transparent ausgewiesen. Die Generalversammlung kann durch die Wahl des Vorstands oder teils über die Budgetgenehmigung auf die Lohnpolitik Einfluss nehmen. Bisher haben die Mitglieder der Gesellschaften die Lohnpolitik der Gesellschaften mitgetragen. Das IGE kann Richtlinien erlassen, um allenfalls Gegensteuer zu geben.

Die Verwertungsgesellschaften unterstehen wie Krankenkassen oder Banken der Bundesaufsicht, sind jedoch private Unternehmen, welche ihren Genossenschaftern oder Vereinsmitgliedern verpflichtet sind. Auf dem Arbeitsmarkt werden die Saläre deshalb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen verglichen, welche punkto Umsatz und Beschäftigte ähnlich positioniert sind. Für die Tarifverhandlungen mit den Nutzern (Wirtschaft, Medien) sowie für die wichtige Pflege der internationalen Kontakte müssen die Spitzen der Gesellschaften höchsten professionellen Ansprüchen genügen.

Die Verwertungsgesellschaften müssen einfach Monopole verwalten und sich nicht gegen die Konkurrenz behaupten.

Nein! Die Tarife werden nicht einfach von den Behörden festgelegt wie etwa bei der Post oder in gewissen Nachbarländern, sondern sie müssen mit den Nutzerverbänden ausgehandelt und der zuständigen Eidgenössischen Schiedskommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Verwertungsgesellschaften versuchen möglichst viel für ihre Mitglieder herauszuholen. In die Gegenrichtung ziehen die Nutzerverbände von der Wirtschaft. Diese Verhandlungen sind sehr hart und das Ergebnis wird nicht selten vor das Bundesgericht weitergezogen. In der Regel müssen beide Seiten Federn lassen. Sind die Mitglieder mit ihrer Gesellschaft nicht zufrieden, können sie andere Personen in die Gremien ihrer Gesellschaft wählen oder ihre Rechte einer anderen Gesellschaft in Europa anvertrauen.


Der Apparat der Verwertungsgesellschaften ist aufgebläht. Warum fliesst etwa bei ProLitteris jeder fünfte Franken in die Verwaltung statt zu den Urhebern?

Die Verwaltungskosten sind je nach Gesellschaft unterschiedlich und werden ausschliesslich von den Urhebern bezahlt. Sie liegen zwischen 6 und 20%. Bei ProLitteris sind sie vergleichsweise hoch, weil das Inkasso sehr aufwendig ist: Aufgrund der gesetzlichen Regelung müssen beispielsweise bei den Fotokopiertarifen jedes Jahr rund 70‘000 Rechnungen verschickt und das Inkasso muss überwacht werden. Hinzu kommen alle neuen Nutzer, das heisst Firmen, die ihre Tätigkeit im Verlaufe einer Tarifperiode aufnehmen. Da nicht jede Firma ohne Weiteres bereit ist, die gesetzlich geschuldete Vergütung zu bezahlen, sind Mahnungen und Gerichtsverfahren leider unumgänglich. Gleichwohl konnte die ProLitteris ihre Verwaltungskosten in den letzten Jahren kontinuierlich senken.

Sind die Mitglieder unzufrieden mit dem Kostenabzug, können sie der Gesellschaft die Rechte entziehen. Ein tiefer Kostenabzug ist deshalb das Ziel jeder Gesellschaft. Der Reduktion des Verwaltungsaufwands sind in der kleinräumigen Schweiz allerdings Grenzen gesetzt, Massnahmen für ein effizienteres Inkasso sind bis jetzt immer auf politischer Ebene gescheitert.

Was kostet das Ganze und wer bezahlt das?

Die Kosten für die Verwaltung belaufen sich je nach Gesellschaft und betroffenem Recht auf rund 6 bis 20% des Ertrags. Je höher der Aufwand beim Inkasso, desto höher fallen auch die Verwaltungskosten aus. Die Verwaltungskosten werden bei der Verteilung der Einnahmen an die Berechtigten vorab in Abzug gebracht. Sie werden damit durch die Berechtigten selbst getragen. 

Nadja Räss

«SWISSPERFORM zollt all jenen Respekt, welche die Musik weitertragen!»